Amb. Operationen, Arthroskopische Operationen

Kleinere chirurgische Eingriffe z.B. im Rahmen einer Arthrose- Behandlung können unter höchsten Qualitätsanforderungen in hierfür zugelassenen Einrichtungen ohne stationären Krankenhausaufenthalt durchgeführt werden. Hierzu gehören vor allem auch arthroskopische Gelenkeingriffe.

Die Genehmigung zum Führen der Bezeichnung Ambulantes Operieren wurde von der bayerischen Landesärztekammer mit dem 20.10.1998 erteilt. Die Ausführung und Abrechnung arthroskopischer Leistungen wurde durch die kassenärztliche Vereinigung Bayern am 23.6.1995 genehmigt.