Dr. Schuster ist von den Berufsgenossenschaften ermächtigt, Arbeitsunfälle, Schulunfälle, Berufserkrankungen, Wegeunfälle, Berufskrankheiten im Rahmen der Unfallversicherung zu behandeln und zu begutachten.
Seit 1993 besteht die Zulassung als H- Arzt durch den Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften.