Neben der Notfallversorgung von privaten und berufsgenossenschaftlichen Unfällen sowie Verletzungen werden auch dringliche Hausbesuche ausgeführt.
Am 18.3. 1996 wurde durch die bayerische Landesärztekammer in München bescheinigt, dass die Voraussetzungen des Fachkundenachweises Rettungsdienst erfüllt sind.